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Top Leader 2020 Gemeinden und Unternehmen können sich Zinsen zurückholen
Top Leader | » Gemeinden und Unternehmen können sich Zinsen „zurückholen“
Zu viel verrechnete Zinsen bei Unternehmer-/Gemeindekrediten? Lang erwartete OGH- Entscheidung zu „Negativzinsen“ könnte zu Flut an Rückforderungsansprüchen führen.
Die „aktuellen Entscheidungen“ auf der Homepage des Obersten Gerichtshofs (OGH) wirken meistens unspektakulär, können es aber „in sich“ haben – so auch jene vom 7. Mai mit dem Titel „Keine Negativzinsen bei Darlehen an eine Gebietskörperschaft“. „Dass die Parteien eines Kredit- oder Darlehensvertrags, der eine an einen Referenzzinssatz gekoppelte Zinsgleitklausel enthält, typischerweise keine Verpflichtung zur Bezahlung von Negativzinsen durch die Bank vereinbaren wollten, ist auch bei einem unklaren Vertragswortlaut anzunehmen“, heißt es da. Es geht dabei um einen Rechtsstreit einer Stadtgemeinde gegen eine Bank – und um sehr viel Geld, berichten die Rechtsanwälte Roman Taudes und Lukas Aigner von der Kanzlei Aigner Lehner Zuschin + Partner.
„Die für die Berechnung von variablen Kreditzinsen relevanten Zinsindikatoren EURIBOR und LIBOR sind seit 2014/15 negativ“, erklärt Taudes. Liegt der variable Zinsindikator (wie jener für Schweizer Franken-Kredite relevante 3M-LIBOR) z.B. bei –0,6 Prozent und wurde im Kreditvertrag ein fixer Aufschlag von einem Prozent vereinbart, müsste der Kreditnehmer somit nur 0,4 Prozent Zinsen zahlen. Besonders niedrige Aufschläge könnten somit theoretisch sogar zu einer Zinszahlungspflicht der Bank führen. Tatsächlich „frieren“ die Banken den Zinsindikator bei Krediten von Unternehmern und Gemeinden regelmäßig bei „0“ ein, geben den negativen Wert dem Kunden somit nicht weiter und kassieren jedenfalls den vereinbarten Aufschlag.
Diese zum Nachteil der Gemeinden (bzw. auch Unternehmer) gewählte Vorgehensweise rechtfertigten Banken mit einer angeblichen Regelungslücke im Kreditvertrag bzw. mit fehlender oberstgerichtlicher Judikatur. Die nunmehr ergangene Entscheidung des OGH (GZ 1 Ob 16/20i) sollte endlich Klarheit schaffen. „Bereits in der ersten Instanz wurde rechtskräftig bestätigt, dass Banken „Negativzinsen“ auch bei Unternehmerkrediten bis zur Höhe des vereinbarten Aufschlags an den Kunden weitergeben müssen“, sagt Aigner. Eine Zinszahlungspflicht der Bank sei nach den Ausführungen des OGH jedoch nur in bestimmten Ausnahmefällen zu bejahen. Laut OGH besteht ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel verrechneter Zinsen.
Anspruch auf Rückzahlung zu viel verrechneter Zinsen
Die nunmehr geklärte Rechtslage dürfte laut Taudes und Aigner zu einer Flut an Rückforderungsansprüchen führen. Hat die Bank bei der Zinsberechnung die negativen Indikatoren rechtswidrig nicht auf den Aufschlag angerechnet, können die zu viel verrechneten Zinsen nämlich zurückverlangt werden. Bei einem aushaftenden Kreditbetrag von beispielsweise einer Million Euro könnten somit innerhalb der letzten drei Jahre mehr als 10.000 Euro an Zinsen zu viel verrechnet worden sein. Handelt es sich um einen Schweizer Franken-Kredit, ist sogar ein Betrag jenseits von 20.000 Euro rückforderbar.
„Darüber hinaus hat der Kunde einen Anspruch, dass auch zukünftige Zinsabrechnungen unter Berücksichtigung der negativen Zinsindikatoren vorgenommen werden“, berichten Taudes und Aigner. „Da derzeit kein Ende der Negativzinsphase in Sicht ist, hat dieser Feststellungsanspruch auch einen entsprechend hohen monetären Zukunftswert!“
Keine Angst!
Häufig scheuen sich Kreditnehmer davor, ihr Kreditinstitut mit Ansprüchen zu konfrontieren. Die Befürchtung, die Bank könne den Kredit fällig stellen, ist allerdings unbegründet: Laut rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Wien (5 R 51/13a) berechtigt die Geltendmachung von Ansprüchen die Bank nicht dazu, den Kredit aufzukündigen.
„Bereits in der Vergangenheit lenkten die Banken nach entsprechendem Verhandlungsdruck regelmäßig bereits außergerichtlich ein“, meint Taudes. „Da Rückforderungsansprüche grundsätzlich binnen drei Jahren (sukzessive ab dem jeweiligen Zinszahlungstermin) verjähren, ist jedoch zu befürchten, dass Banken auf Zeit spielen. Daher ist jedenfalls zeitnahes Handeln geboten!“
