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Medienberichte 

JUVE 18.10.2021 Ex-Chef Braun muss sich Anlegerklagen in Österreich stellen

 

WIRECARD-PLEITE

Ex-Chef Braun muss sich Anlegerklagen in Österreich stellen

 

18.10.2021 - 14:56

AUTOR: Raphael Arnold

Der frühere Wirecard-CEO Dr. Markus Braun sieht sich einer weiteren juristischen Front gegenüber: Das Oberlandesgericht Innsbruck entschied, dass für die zivilrechtlichen Klagen gegen Braun auch österreichische Gerichte zuständig sind.

Das Gericht stellte in seinem rechtskräftigen Beschluss fest, dass Braun seinen Wohnsitz in Wien hat – trotz derzeitiger Untersuchungshaft in Gablingen bei Augsburg. Daher hätten auch die Wiener Gerichte über Schadenersatzansprüche aus dem Wirecard-Skandal zu entscheiden. Für ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH sah der Senat in Tirol keine Notwendigkeit (Gz. 2 R 113/21s).

Grundlage der Entscheidung ist, dass Braun österreichischer Staatsbürger ist und in Hietzing ein Haus besitzt. Dort wohnt seine Familie. Zudem gehört der Familie in Österreich zwar seit 2013 eine Villa in Kitzbühel. In dem Skiort besteht jedoch kein Wohnsitz, urteilte das Gericht.

 

Vertreter Anleger

  • Aigner Lehner Zuschin (Wien): Roman Taudes (Federführung), Lukas Aigner (beide Konfliktlösung)

  • Vertreter Dr. Markus Braun: DSC Doralt Seist Csoklich (Wien): Dr. Markus Kellner, Dr. Ulrich Edelmann (beide Konfliktlösung) – aus dem Markt bekannt

  • Oberlandesgericht Innsbruck: 2. Senat: Dr. Ulrich Heller (Vorsitzender), Dr. Birgit Berchtold, Dr. Thomas Rath (beide Richter)

 

Hintergrund

 

Die auf Anlegeransprüche und Schadenersatzklagen spezialisierte Kanzlei Aigner Lehner Zuschin vertritt seit der Wirecard-Pleite im Sommer 2020 mehrere Geschädigte in Zivilverfahren gegen Braun. Diese kommen vorwiegend aus Österreich. In Deutschland arbeitet die Kanzlei eng mit den auf Anlegerklagen spezialisierten Rotter-Anwälten Klaus Rotter und Bernd Jochem aus München zusammen.

Braun war im Verfahren vor dem OLG Innsbruck durch Dr. Markus Kellner vertreten, Partner bei DSC Doralt Seist Csoklich in Wien. Ihm zur Seite stand der im Sommer 2021 zum Contract Partner ernannte Dr. Ulrich Edelmann. Die Mandatierung von DSC erfolgte nach JUVE-Informationen zu Jahresbeginn.

Zunächst hatten Dr. Alexander Klauser und Dr. Gerald Otto von Brauneis Klauser Prändl den ehemaligen Wirecard-Chef in den Zivilverfahren in Österreich vertreten. In Deutschland mandatierte Braun für den Strang der Anspruchsabwehr unter anderem Dr. Bernd-Wilhelm Schmitz von Schmitz & Partner in Frankfurt.

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